Berufsunfähigkeits – Versicherung


Berufsunfähigkeits­versicherung: Wichtig zu wissen

  • Diese private Versicherung schüttet im Fall der eigenen Berufsunfähigkeit (BU) eine monatliche Rente aus. Sie schützt so im Notfall vor Armut.
  • Die BU-Versicherung gehört zu den komplexesten Versicherungen am Markt und wird auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten.
  • Vor dem Abschluss sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und alle Versicherungsklauseln akribisch prüfen.
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Für wen lohnt sich eine BU-Versicherung?

Eine BU-Versicherung ist fast ausnahmslos empfehlenswert. Jeder vierte Bundesbürger ist anteilig oder vollständig berufsunfähig – so die gesetzliche Rentenversicherung. Im Ernstfall sind Betroffene vielfach nicht staatlich abgesichert und von Armut bedroht. Auch Verbraucherschützer betonen deshalb die Notwendigkeit zur privaten BU-Vorsorge. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also naheliegend. Dabei gilt jedoch, einzelne Versicherungsangebote sorgfältig zu vergleichen und zu überprüfen.

Exkurs: gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren worden ist, hat im Falle der Berufsunfähigkeit nur in den seltensten Fällen und unter ganz besonderen Umständen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Im Folgenden finden Sie die Bedingungen für einen Bezug von staatlicher Rente.

Diesbezüglich werden auch verschiedene Gesundheitsfragen gestellt und ergründet, ob die betroffene Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer möglicherweise einen anderen Beruf ausüben könnte. Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht nicht, wenn eine Person unter anderen Umständen noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Art der Arbeit ist dabei egal und unabhängig vom erlernten Beruf. Ist man beispielsweise ein querschnittsgelähmter Physiotherapeut, erhält man keine Erwerbsminderungsrente, wenn man noch sechs Stunden pro Tag als Telefonist arbeiten könnte.

Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente besteht, wenn eine Person gar keine Arbeit für mindestens sechs Stunden täglich durchführen kann.

Von dieser Rente gehen dann gegebenenfalls noch Steuern und Krankenversicherung ab.

  • Den vollen Erwerbsminderungsrentensatz erhalten Personen, die pro Woche weniger als drei Stunden erwerbsfähig sind. Dieser beträgt jedoch weitaus weniger als 50 % des letzten Bruttogehalts.
  • Den halben Erwerbsminderungsrentensatz erhalten Personen, die mindestens drei Stunden aber weniger als sechs Stunden pro Tag erwerbsfähig sind.