PKV für Beamte


Beihilfe statt Arbeitgeberzuschuss

50 bis 80 Prozent für aktive Beamtinnen und Beamte

Im Krankheitsfall unterliegt der Dienstherr einer Fürsorgepflicht: Beamtinnen und Beamte erhalten für Krankheit, Pflege und Geburten finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfe. Auf Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung erstattet der Dienstherr etwa 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten.

Zu beachten ist, dass das Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt ist: Jedes Bundesland regelt die Beihilfe nach eigenen Vorschriften. Beamtinnen und Beamte müssen dennoch immer einen Teil der Kosten selbst tragen und diesen durch Eigenvorsorge absichern, beispielweise durch eine private Krankenversicherung (PKV).

Individueller Versicherungsschutz in Ergänzung zur Beihilfe

Um im Krankheitsfall nicht auf einem hohen Teil der anfallenden Kosten sitzenzubleiben, sollten Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unbedingt eine private Krankenversicherung abschließen. Die PKV bietet eine Vielzahl an ergänzenden Tarifen, welche auf die Krankenfürsorge von Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen zugeschnitten sind. Gemeinsam mit der Beihilfe decken die beihilfekonformen Tarife der privaten Krankenversicherung 100 Prozent der Krankheitskosten ab. Gewünschte Zusatzleistungen wie etwa im zahnmedizinischen Bereich sind durch Beihilfeergänzungstarife versicherbar. Sobald Sie als Beamtenanwärterin/­Beamtenanwärter oder als Beamtin/Beamter Beihilfe erhalten, können Sie in die PKV wechseln.


Private Absicherung für Angehörige

Unter bestimmten Bedingungen haben neben Ehegatten auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder von Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Beihilfe und eine Mitgliedschaft in der PKV. Dazu zählen Angehörige mit geringem Einkommen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige zahlen diese geringere Beiträge für die PKV.